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Großflächige Fenster © Reinhold Trauner PIXELIO www.pixelio.deStatistiken lügen bekanntlich nicht. Demzufolge muss Folgendes Sorge bereiten: In öffentlichen Gebäuden nehmen die Unfälle bei Fenstern stetig zu. Wie kann das aber sein, da doch gerade moderne Fenster ein innovatives Hightechprodukt sind? Die Antwort ist ganz einfach: Viele neu eingebaute Fenster weisen oft Sicherheitsmängel auf, da vielfach notwendige Sicherheitsvorrichtungen fehlen. Dass dadurch hervorgerufene Unfälle wiederum einen Boomerang verursachen, dürfte klar sein. Schließlich entstehen hierdurch immer Haftungsansprüche, wenn etwas einer Person gerade in einer öffentlichen Einrichtung passiert, für die sie nichts kann. Liegt der Fehler bei einem Sicherheitsmangel am Fenster begründet, steht der Fensterhersteller bei Haftungsansprüchen sowie Reklamationsforderungen in der Pflicht. Daher sollte jeder Fensterhersteller unbedingt darauf achten, tunlichst neue Fenster mit vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtungen auszustatten.

Fensterhersteller müssen bei fehlenden Sicherheitsmängel haften

Es ist Realität und ein Ausdruck von Inkompetenz: In Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden nehmen die Unfälle durch Fenster zu. Sind nämlich beim Einbau der Fenster Sicherheitsvorkehrungen gefordert gewesen, dann kann man ganz klar einen Schuldigen ausfindig machen: den Fensterhersteller. Da häufig für Sicherheitsvorrichtungen an Fenstern keine verbindlichen Festlegungen gemacht werden können, muss schließlich der Fensterhersteller darauf hinweisen, ob gemäß der Fensternorm EN 14351-1 eine Sicherheitsvorrichtung vorhanden ist. Ist das nun nicht der Fall, trotz dass eine Sicherheitsvorrichtung gefordert war, entstehen Haftungs- und Reklamationsansprüche. Und die fallen logischerweise auf den Verursacher der Unfälle aufgrund unsachgemäß gelieferter Fenster zurück – den Fensterhersteller.

Sicherheitsvorkehrungen an Fenstern senken dort das Unfallrisiko entschieden

In der Fensternorm EN 14351-1 ist klar festgelegt, dass Sicherheitsvorkehrungen vorweisende Fenster Fangscheren sowie Befestigungsvorrichtungen haben müssen. Darüber hinaus müssen dort für Reinigungsarbeiten insbesondere Befestigungsmöglichkeiten und Feststeller vorhanden sein. Nur wenn Fenster in öffentlichen Einrichtungen diese Sicherheitsstandards vorweisen, kann dort das Unfallrisiko signifikant gesenkt werden. Denn bei einer Reinigung der Fenster kann somit ein abruptes Sichbewegen des Fensterflügels unterbunden werden. Aber ebenso kann hierdurch ausgeschlossen werden, dass aufgrund des Spaltes zwischen Blend- und Flügelrahmen ein Absturz geschieht. Darüber hinaus wird ein Herausfallen des Tür- und Fensterflügels verhindert, ein Kippflügel-Umschlagen sowie ein Einquetschen von Gliedmaßen. Wie man sieht, sinkt das Gefahrenpotential aufgrund von Sicherheitsvorkehrungen an Fenstern entschieden.

Fensterhersteller müssen geforderte Sicherheitsstandards der Fenster auf die jeweilige öffentliche Einrichtung hin abstimmen

Bei der CE-Kennzeichnung von Fenstern in öffentlichen Gebäuden muss bei vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen ein Verweis des Fensterherstellers gemacht werden, dass dort gemäß der Norm EN 14351-1 Sicherheitsvorrichtungen getätigt wurden und die Fenster diese somit vorweisen. Daher kann man auch problemlos feststellen, wer bei etwaigen Unfällen an Fenstern in öffentlichen Einrichtungen haftbar gemacht werden kann.

Falls also Sicherheitsvorkehrungen in öffentlichen Einrichtungen gefordert sind, müssen die Fensterhersteller genau schauen, dass die Fenster auf das jeweilige Objekt hin den notwendigen Sicherheitsstandard vorweisen. Fensterhersteller, die auf größtmögliche Qualität setzen, sollten daher auch ohne Weiteres die jeweiligen Sicherheits-Vorgaben der Fenster gewährleisten können.

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