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Bogenfenster © M. Großmann PIXELIO www.pixelio.de
Bogenfenster © M. Großmann PIXELIO www.pixelio.de

Ein Denkmalschutz ist an sich eine gute Sache. Gewährleistet er doch, dass etwas wichtiges Kulturgeschichtliches möglichst so erhalten bleibt, wie es ursprünglich war. Dadurch können sich auch spätere Generationen an dem Kulturobjekt erfreuen. In Berlin trifft das ganz besonders auf viele Häuser zu, wovon viele aus der sogenannten Gründerzeit stammen. Das ist die Zeit, in der nach dem gewonnen Krieg 1870/71 gegen Frankreich viel an Geld in Deutschland aufgrund geleisteter Reparationen hierzulande war – und viele, viele außergewöhnlich schöne architektonische Gebäude gebaut wurden. Da die meisten dieser Häuser unter Denkmalschutz stehen, muss ganz besonders bei Modernisierungsmaßnahmen strikt darauf geachtet werden – das gilt entschieden bei die Optik betreffende Maßnahmen wie die Erneuerung der Fenster.

Bei einem denkmalgeschützten Gebäude ein Problem – die Erneuerung der Fenster

Der Look eines Gebäudes aus der Gründerzeit ist oft einzigartig. Die Fassade zeichnet sich hierdurch durch eine besonders schöne Architektonik aus. Ein großes Eingangsportal, eindrucksvoller Stuck sowie daraufhin abgestimmte Kastenfenster erzeugen ein einzigartig schönes Antlitz. Da verwundert es nicht, dass solch ein Gebäude unter Denkmalschutz steht. Stilprägend sind bekanntermaßen entschieden auch die Fenster. Erneuerungsmaßnahmen hierbei unterliegen daher auch streng denkmalgeschützten Auflagen. Und hier kommt ein Problem auf! Normalerweise dürfen an einem Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, die Fensterflügel nicht ausgetauscht werden. Daher darf eigentlich nur das Fensterglas eine Erneuerung erfahren. Dieses Glas ist aber schwerer als das vorherige – und muss daher sehr gut auf die Fensterflügel hin abgestimmt sein.

Eine Fenster-Erneuerung sollte nur von einem Experten-Unternehmen durchgeführt werden

Es leuchtet daher ein, dass bei der Erneuerung der Fenster eines denkmalgeschützten Gebäudes eine gewisse Fachkompetenz gefragt ist. Pfuscht man nämlich hier, kann man den Originalzustand des Fenster-Looks nicht mehr wirklich herstellen und verändert somit unwiederbringlich das gesamte Aussehen des denkmalgeschützten Gebäudes. Mit einem Fenster-Experten an seiner Seite ist solch eine Erneuerungsmaßnahme aber immer sehr sinnvoll. Das denkmalgeschützte Gebäude wird hierdurch ja doppelt aufgewertet. Eine Modernisierung der Fenster wertet das Haus ja auch wieder entschieden optisch auf. Über die vielen Jahre ist ja auch die Hausfassade gealtert. Eine Erneuerung der Fenster wirkt dem entgegen, so dass das Gebäude wieder entschieden schöner wirkt.

Neue Fenster erzeugen auch einen entschieden besseren Dämmschutz

Auf der anderen Seite wird das denkmalgeschützte Gebäude energetisch aufgewertet, da ja die Fenster nach der Modernisierungsmaßnahme einen um einigen besseren Dämmschutz vorweisen. Bei alten Fenstern macht sich das schon sehr bemerkbar. Aus diesem Grund macht ein Fenster-Update bei denkmalgeschützten Gebäuden auch immer Sinn! Natürlich vorausgesetzt – ein Profiunternehmen auf diesem Gebiet führt diese Erneuerungsmaßnahme durch. Dann wird das denkmalgeschützte Gebäude, trotz dass es mehr als 100 Jahre auf dem Buckel hat, einen optisch wieder noch um einiges mehr in den Bann ziehen. Und im puncto Dämmschutz wird es dann sogar in der Neuzeit angekommen sein. Hierbei wird die gesamte Erneuerungsmaßnahme im Einklang mit dem Denkmalschutz stehen!

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