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Moderne Fenster in historischem Gebäude © Rainer Sturm PIXELIO www.pixelio.de

Nicht nur bei neuen Häusern, sondern auch bei alten Gebäuden sollen die Fenster der in Deutschland geltenden Energiesparverordnung (EnEV) gerecht werden. Diese schreibt nämlich vor, dass auch im Altbau bei denkmalgeschützten Gebäuden die Fenster vorgeschriebene Wärmeschutzanforderungen erfüllen sollen. Hierbei ist aber sehr umstritten, ob der höhere energetische Nutzen wirklich solch einen irreversiblen Eingriff in die Bausubstanz rechtfertigt. Denn von Seiten des Denkmalschutzes wird oftmals nicht zu Unrecht dargelegt, dass die alten Gebäude nicht auf die neuen Erfordernisse in puncto Wärmeschutz ausgerichtet sind und dadurch auf Dauer mehr falsch als richtig gemacht wird. Da nach dem Einbau von neuen Scheiben in denkmalgeschützten Gebäuden die alten auch nicht nachträglich wieder eingefügt werden können, sollte daher auf jeden Fall wohlweißlich abgewägt werden, ob eine Fenster-Instandsetzung wirklich sinnvoll ist.

Der Unterschied der Begriffe Fenster-Sanierung und -Instandsetzung

Bei Altbau-Modernisierungsmaßnahmen, die einen verbesserten Nutzungsanspruch der Fenster beinhalten, ist heutzutage die Bezeichnung Sanierung gebräuchlich. Werden diese Erneuerungen bei einem denkmalgeschützten Gebäude durchgeführt, so spricht man von einer Fenster-Instandsetzung und deren konkrete Umsetzung nennt man Fenster-Restaurierung. Aus diesem Grunde muss man sich im Klaren sein, dass viele unter dem Begriff Sanierung laufende Modernisierungsmaßnahmen an Fenstern nichts mehr mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Denkmalpflege und -schutzes zu tun haben. Deshalb spricht man auch bei Erneuerungen an denkmalgeschützten Gebäuden von Instandsetzungen, weswegen dort auch ganz andere Vorgaben eingehalten werden müssen.

Bei einer Fenster-Instandsetzung stellen die Isolierglasscheiben das Problem dar

Das Hauptziel einer Instandsetzung von Fenstern an historischen Gebäuden ist immer, dass dadurch eine höhere Energieeinsparung bewirkt werden soll. Hierbei sollen historische Scheiben möglichst durch Isolierglasscheiben ersetzt werden, ohne dass sowohl das äußere als auch das innere Erscheinungsbild des Bauwerks verändert wird. Sehr umstritten sind solche Modernisierungsmaßnahmen aber deshalb, da oftmals auf längere Sicht keine bessere Dämmwirkung mehr gegeben ist sowie die Tragfähigkeit der Fensterflügel dem erhöhten Gewicht von Isolierglas nicht standhält. Ein Problem bei Isolierglas ist nämlich dessen begrenzte Lebensdauer. Auch wenn die Haltbarkeit solcher Scheiben aufgrund verbesserter Verfahren inzwischen erhöht wurden, können trotzdem nach einem längeren Zeitraum eine Dämmwirkung herabsetzende Mängel auftreten. Ein noch größeres Problem stellt zudem das Gewicht von Isolierglasscheiben dar. Selbst bei der kleinstmöglichen Scheibenstärke hat man trotzdem schon das doppelte Gewicht zu historischen Scheiben. Deshalb ist bei einer Fenster-Instandsetzung die Tragfähigkeit des Fensterflügels eigentlich auf Dauer nicht gegeben.

Vor einer Fenster-Instandsetzung absolut notwendig: eine kompetente Beratung

Damit der Fensterrahmen Isolierglas auch wirklich tragen kann, werden die ursprünglich unverleimten Eckverbindungen der Flügelrahmen nachträglich mit Leim versehen. Dadurch ist aber wiederum eine spätere Reparaturfähigkeit der historischen Fenster ausgeschlossen – weswegen solche Maßnahmen verständlicherweise schwer mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Denkmalpflege und –schutzes in Einklang zu bringen sind. Schließlich steht bei einem historischen Gebäude an oberster Stelle dessen Substanzerhaltung und dessen Erneuerbarkeit. Bei Modernisierungsmaßnahmen an historischen Fenstern ist daher eine kompetente Beratung vorab sehr wichtig. Nur dadurch kann nämlich absolut sichergestellt werden, ob eine Fenster-Instandsetzung auf Dauer gesehen auch wirklich allgemein für das denkmalgeschützte Gebäude Sinn macht.

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