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Fenster einer Berliner Hausfassade © Rolf Handke PIXELIO www.pixelio.deIn einem denkmalgeschützten Haus zu wohnen, das aus einer längst vergangenen Zeit stammt, besitzt einen ganz eigenen Charme und Reiz. Hohe Decken und große Räume vermitteln darin ein ganz besonderes Raumgefühl. Aber auch von außen sind denkmalgeschützte Gebäude ein Blickfang. Oft ist die Fassade besonders schön gestaltet und stellt eine große Zierde dar. Die Besonderheit des Gebäudes spiegelt sich aber auch bei den Fenstern wider – die normalerweise längst aus der Mode seiende Kasten- oder Stilfester sind. Und das wird auch bei einer Erneuerung des Fensters weiterhin so bleiben. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gibt es schließlich auch hinsichtlich der Gebäudeoptik Auflagen. Und die müssen natürlich auch beim Austausch der Fenster strikt eingehalten werden.

Beim Austausch der alten Fenster darf die Gesamtoptik nicht entscheidend verändert werden

Auch Fenster bei denkmalgeschützten Gebäuden altern und müssen irgendwann erneuert werden. Es dürfte hierbei klar sein, dass man dann nicht einfach die alten durch neue, moderne Fenster ersetzen darf. Das würde schließlich die originale Gesamtoptik des Gebäudes empfindsam verändern. Das heißt, dass möglichst das Fenster, das vorher in der Gebäudehülle integriert war, wieder darin verbaut werden sollte. Die zwei gängigen Fenstertypen bei denkmalgeschützten Gebäuden sind hierbei Kasten- und Stilfenster. Dem Alter des Gebäudes gemäß bestehen diese beiden Fenstertypen jeweils aus Holz. Wird der Rahmen bei einer Erneuerung mit ausgetauscht, kann auch die Verglasung und somit auch die Energieeinsparung des Gebäudes verbessert werden.

Stilfenster weisen im Vergleich zu Kastenfenstern eine höhere Dämmwirkung auf

Kastenfester sind doppelt verglaste Fenster, die aus zwei einfachen, mittig getrennten Fenstern bestehen. Stilfenster weisen hingegen nur eine Glasfront und somit einen Rahmen auf. Aufgrund von Dekorelementen wie Sprossen und Verzierungen haben sie oft ein historisches Erscheinungsbild und das trotz doppelter oder dreifacher Verglasung. Aus diesem Grund sorgen Stilfenster im Gegensatz zu Kastenfenstern auch für eine höhere Dämmwirkung im Gebäude. Das zahlt sich über eine längere Sicht gesehen sehr aus. Natürlich lassen sich Stilfenster auch kippen, Kastenfenster bekanntlich nicht. Dadurch lässt sich eine Luftzirkulation, die regelmäßig gemacht werden sollte, einfacher realisieren.

Sowohl moderne Kastenfenster als auch Stilfenster sind am denkmalgeschützten Gebäude ein Hingucker

Aber auch neue Kastenfenster sind natürlich mit einer um einiges verbesserten Verglasung ausgestattet. Diese sehen dafür auch noch sehr anziehend aus, kosten aber auch ihr Geld. Stilfenster sind hingegen billiger, wobei sie auch sehr viele optische Reize besitzen. Beide Fenstertypen sind aber, wenn sie neu in ein denkmalgeschütztes Gebäude integriert werden, gemäß der aktuellen Energieeinsparverordnung top in puncto Dämmwirkung. Auch wird hierbei natürlich bei beiden Fenstertypen der Einbruchschutz aufgewertet.

Für welchen Fenstertyp man sich bei einem denkmalgeschützten Gebäude entscheidet, die Fassade des Hauses wird unter Garantie so attraktiv bleiben wie zuvor.

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