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Einbrecher an der Haustür © Rike PIXELIO www.pixelio.de
Einbrecher an der Haustür © Rike PIXELIO www.pixelio.de

Meister Ede macht ja hierzulande jedes Jahr mehr von sich reden. Die Einbruchsraten steigen nämlich stetig an. Das ist alles andere als eine schöne Entwicklung. Oft haben es aber in Deutschland auch Einbrecher nicht allzu schwer, in ein Wohnhaus einzudringen. Schließlich ist häufig der Einbruchschutz unzureichend. Eine neue Fördermaßnahme der Bundes möchte dem nun vermehrt Abhilfe schaffen. Denn seit November dieses Jahres fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Einzelmaßnahmen, die auf einen verbesserten Einbruchschutz zielen. Hierbei spielen natürlich ganz besonders Fenster und Türen eine zentrale Rolle. Gerade innovative Fenster und Türen sind ja in puncto Einbruchschutz gerade das, was sie für Einbrecher sein sollten – ein unüberwindbares Hindernis.

Einbruchhemmende Maßnahmen an Fenstern und Türen – sowohl für Hausbesitzer als auch Mieter gefördert

Bis 2017 stellt das Bundesministerium 30 Millionen Euro an Fördergelder zur Verfügung, also 10 Millionen jährlich. Die Fördermaßnahmen zielen hierbei sowohl auf Privateigentümer sowie Mieter – um ein Haus oder eine Wohnung signifikant sicherer zu machen. Daher kann man bei einbruchhemmenden Maßnahmen für Fenster und Türen ohne Weiteres einen Zuschuss bekommen. Das ist ja der Sinn der Fördermaßnahme, dass man gerade hierdurch sein Haus oder seine Wohnung entschieden einbruchssicherer macht. Zudem gibt es weitere Fördergelder, wenn man eine Wohnung oder ein Haus altersgerecht umbaut, sprich für ein größeres barrierefreies Wohnen sorgt. Beide Modernisierungsmaßnahmen sind natürlich jederzeit kombinierbar – und im größten Maße individuell realisierbar.

An Fenstern und Türen können eine Menge einbruchhemmender Elemente angebracht werden

Bei Haus- und Wohnungstüren werden konkret Mehrfachverriegelungssysteme mit Einsteckschlösser, Sperrbügel und Gegensprechanlage gefördert, die man neu einbauen oder nachrüsten lassen kann. Darüber hinaus bei Fenstern Einzelmaßnahmen wie etwa drehgehemmte Fenstergriffe oder Pilzkopfverriegelungen, dazu ebenso einbruchhemmende Rolläden. Andere Hightech wie der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen wie beispielsweise Kamerasysteme oder baugebundene Assistenzsysteme wie zum Beispiel Gegensprechanlagen zählen zudem zu den von dem Bundesministerium geförderten Einzelmaßnahmen. Es gibt also zahlreiche Möglichkeiten, um sein Haus oder seine Wohnung sicherer zu machen und hierbei jeweils 10 % der Investitionssumme zu sparen. So viel wird nämlich maximal prozentual gefördert. Minimal muss hierbei die Investitionssumme aber 2000 Euro betragen, bis maximal 6.250 Euro wird sie bezuschusst.

Einbruchhemmende Maßnahmen an Fenstern und Türen werden mit 10 % bezuschusst

Das mit 10 % hört sich erst mal nach nicht so viel an. Aber wenn man bedenkt, dass man bei einer Investitionssumme von beispielsweise 2000 Euro 200 Euro geschenkt bekommt, so ist das schon ein sehr ordentlicher Betrag. Schließlich muss man dann ja nur noch 1800 Euro bezahlen. Dafür weisen dann aber auch die Fenster oder Türen ein entschiedenes Mehr an Einbruchschutz auf. Das sollte man nicht unterschätzen! Jeder Einbruch, der hierdurch verhindert wird, hinterlässt ja auch keinen äußerst ärgerlichen materiellen Schaden! Auch fühlt man sich dadurch generell wieder wohler in den eigenen vier Wänden, wenn diese in puncto Sicherheit ein zeitgemäßes Update erfahren haben. Daher sollte man auf jeden Fall diesen Zuschuss in Anspruch nehmen!

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